Leistungen

Als Notar in Bad Belzig, Brandenburg, berate und begleite ich Sie bei Immobiliengeschäften, erbrechtlichen Fragen, familienrechtlichen Vereinbarungen, gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und Ihrer persönlichen Vorsorge.

Dr. Sebastian Tenberge, Notar in Bad Belzig

Immobilien

Kauf und Verkauf von Grundstücken, Häusern und Wohnungen

Beim Erwerb oder Verkauf einer Immobilie geht es meist um hohe Werte und langfristige Entscheidungen. Ich gestalte den Kaufvertrag so, dass Rechte und Pflichten der Beteiligten klar geregelt sind – von der Beschreibung des Grundstücks über den Kaufpreis bis zur Übergabe und Kaufpreiszahlung. Ziel ist ein rechtssicherer Ablauf, der spätere Streitigkeiten vermeidet und beiden Seiten verlässliche Rahmenbedingungen bietet.

Übertragung und Schenkung von Immobilien

Wer eine Immobilie innerhalb der Familie übertragen möchte, hat oft sowohl steuerliche als auch persönliche Aspekte im Blick. Ich unterstütze Sie bei Schenkungen und sogenannten Überlassungsverträgen, in denen z. B. Wohnrechte, Pflegevereinbarungen oder Rückforderungsrechte geregelt werden können. So lässt sich Eigentum frühzeitig in die nächste Generation übertragen, ohne wichtige Sicherungen aus der Hand zu geben.

Grundschuld und Finanzierung

Zur Finanzierung von Immobilien verlangen Banken in der Regel die Bestellung einer Grundschuld. Kontaktieren Sie uns für einen kurzfristigen Termin und eine zügige Abwicklung Ihrer Grundschuldbestellung. Im Fall eines Privatdarlehens gestalten wir auf Wunsch auch den Darlehensvertrag mit den auf Ihre Situation zugeschnittenen Sicherungsvereinbarungen.

Auseinandersetzung von Immobilien

In besonderen Lebenssituationen – etwa bei Trennung oder bei der Auseinandersetzung eines Nachlasses – müssen gemeinsame Immobilien und Miteigentumsanteile häufig neu geordnet werden. Ich begleite Sie bei Vereinbarungen zur Aufteilung, Übernahme oder Veräußerung von Immobilien, um belastende Konflikte zu reduzieren und tragfähige Lösungen zu finden.

Wohnungseigentum

Ich begleite Sie bei der Aufteilung eines Hauses oder Gebäudes in Wohnungs‑ und Teileigentum, entwerfe die Teilungserklärung und eine Gemeinschaftsordnung, die zu Ihrer konkreten Immobilie und zur Eigentümerstruktur passt. Ich sorge dafür, dass die Eintragung der einzelnen Einheiten im Grundbuch zuverlässig umgesetzt wird, damit Sie die einzelnen Wohnungen später klar zuordnen, veräußern oder beleihen können.

Sonstige Grundbuchanträge

Ich entwerfe auch sonstige Grundbuchanträge und beglaubige Ihre Unterschrift. Dazu gehören insbesondere Löschungsanträge für nicht mehr valutierende Grundschulden sowie die Bestellung und Löschung von Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte, Leitungsrechte oder Wohnrechte). Auf Wunsch reiche ich die Anträge auch beim Grundbuchamt ein.

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Erben, Vererben und Nachfolge

Testament und Erbvertrag

Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie selbst festlegen, wer was erhält und wie Ihr Nachlass geordnet werden soll. Ich unterstütze Sie dabei, Ihren Willen rechtlich eindeutig zu formulieren, Besonderheiten (z. B. Patchworkfamilien, Unternehmensanteile, Immobilien) zu berücksichtigen und Streit unter Erben möglichst zu vermeiden. Wir besprechen gemeinsam, welche Gestaltung zu Ihrer persönlichen und familiären Situation passt.

Pflichtteil und Pflichtteilsverzicht

Das Pflichtteilsrecht schützt bestimmte Angehörige (z. B. Kinder, Ehegatten) und sollte bei jeder Nachfolgegestaltung bedacht werden. Ich erläutere Ihnen, welche Ansprüche bestehen können und wie sich diese in Ihre Planung einfügen – bis hin zu Gestaltungen, die auf einen (teilweisen) Pflichtteilsausschluss gerichtet sind. Gemeinsam suchen wir nach Lösungen, die Ihren Vorstellungen entsprechen und zugleich die gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen.

Unternehmensnachfolge und Übergabe von Immobilien

Wer ein Unternehmen oder Immobilien auf die nächste Generation übertragen möchte, steht oft vor vielschichtigen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen. Ich begleite Sie bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen, etwa durch Übertragungsverträge, Erbverträge oder Kombinationen aus lebzeitigen und letztwilligen Verfügungen. Ziel ist eine geordnete Übergabe, die den Fortbestand des Unternehmens und die Absicherung der Beteiligten im Blick behält.

Erbscheinsantrag, Erbausschlagung, Erbauseinandersetzung

Nach einem Erbfall müssen häufig schnelle und weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Ich unterstütze Sie bei der Annahme oder Ausschlagung von Erbschaften, bei Erbscheinsanträgen und bei der Gestaltung von Erbauseinandersetzungsverträgen. Zudem begleite ich Sie bei der geordneten Nachlassabwicklung, damit Rechte und Pflichten der Erben klar geregelt sind und praktische Fragen transparent und rechtssicher geklärt werden.

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Ehe und Familie

Ehevertrag und Partnerschaftsvereinbarung

Mit einem Ehevertrag können Sie individuelle Vereinbarungen zu Vermögen, Unterhalt und Altersvorsorge treffen – vor oder während der Ehe. Ich berate Sie dazu, welche Regelungen in Ihrer persönlichen Situation sinnvoll sind, erkläre die rechtlichen Folgen und gestalte den Vertrag ausgewogen. Ziel ist, klare und verständliche Vereinbarungen zu treffen, die Ihnen beiden Sicherheit geben, auch für den Fall einer späteren Veränderung.

Trennungs- und Scheidungsvereinbarung

In Trennungs- und Scheidungssituationen ist es wichtig, rechtliche und finanzielle Fragen geordnet zu klären. Ich begleite Sie dabei, Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und zur Zukunft gemeinsamer Immobilien zu treffen. So können belastende Konflikte reduziert und tragfähige Lösungen für die Zukunft gefunden werden.

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Gesellschaften, Unternehmen und Register

Gründung

Die Gründung einer Gesellschaft – etwa einer GmbH – ist ein wichtiger Schritt. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Gesellschaft von Anfang an klar und strukturiert aufzustellen: vom Entwurf des Gesellschaftsvertrags über die Festlegung von Stammkapital, Einlagen, Geschäftsanteilen und Geschäftsführung bis zur Anmeldung beim Handels-, Genossenschafts- oder Gesellschaftsregister.

Anmeldung zum Handelsregister

Handelsregisteranmeldungen, etwa zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, zu Adressänderungen oder zur Liquidation einer Gesellschaft, müssen formal und inhaltlich exakt sein, damit das Registergericht sie zügig einträgt. Wir entwerfen die Anmeldungen, ich beglaubige Ihre Unterschrift und reiche die Anmeldung elektronisch beim Handelsregister ein. Auf Wunsch entwerfen wir auch die dazugehörigen Gesellschafterbeschlüsse, sodass sie mit der Registeranmeldung abgestimmt sind.

Anmeldung zum Gesellschaftsregister

Eine GbR muss ins Gesellschaftsregister eingetragen werden, wenn sie eine Immobilie kaufen, verkaufen oder im Grundbuch ändern soll oder an anderen Gesellschaften beteiligt ist. Sie wird dadurch zur eGbR. Wir entwerfen die Anmeldung zur Gründung und Ersteintragung einer eGbR ebenso wie Anmeldungen zu Gesellschafterwechseln oder zu Adressänderungen. Ich beglaubige die erforderlichen Unterschriften und reiche die Anmeldung elektronisch beim Registergericht ein.

Anmeldung zum Vereins- oder Genossenschaftsregister

Wir entwerfen die nötigen Anmeldungen zum Vereins- und Genossenschaftsregister, etwa bei Vereinsgründung, Vorstandswechsel oder Satzungsänderungen und ich beglaubige Ihre Unterschriften. Bitte beachten Sie, dass für Vereinsregisteranmeldungen das unterschriebene Protokoll der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Bei Satzungsänderungen benötigen wir zusätzlich die geänderte Satzung im aktuellen Wortlaut. Auf Wunsch reichen wir die vollständigen Unterlagen für Sie beim Vereinsregister ein.

Umwandlung von Gesellschaften

Zum Beispiel durch Ausgliederung, Verschmelzung oder Formwechsel kann eine bestehende Gesellschaft in eine neue Struktur umgewandelt werden, etwa um einem Unternehmen die Rechtsform der GmbH zu geben. Hierbei müssen die erforderlichen Beschlüsse notariell beurkundet und die Registerunterlagen sorgfältig vorbereitet werden. Ich entwerfe für Sie die Umwandlungsbeschlüsse, die notwendigen Handelsregisteranmeldungen und Gesellschafterlisten und koordiniere die elektronische Einreichung beim Registergericht.

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Vorsorge und Vertretung

Vorsorgevollmachten

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie in wichtigen persönlichen und finanziellen Angelegenheiten vertreten soll, wenn Sie Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Ich erläutere Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und helfe Ihnen, die Vollmacht so zu gestalten, dass sie zu Ihren Vorstellungen und familiären Verhältnissen passt.

Patientenverfügungen

In einer Patientenverfügung halten Sie fest, wie in medizinischen Grenzsituationen entschieden werden soll. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Wünsche klar und verständlich zu formulieren und die Verfügung mit einer Vorsorgevollmacht sinnvoll zu verbinden. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Vorstellungen auch in schwierigen Situationen berücksichtigt werden.

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